TÜV Süd
allgemeine Infos zum sicheren Umgang mit dem
Motorrad und dem TÜV
Hauptuntersuchung Die Checkliste für Ihr Motorrad
1. Allgemeines
■ Haben Sie Ihren Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls weitere Unterlagen griffbereit, wie zum Beispiel eine Reifenfreigabe oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis?
■ Ist das Fabrikschild (Typschild) vorhanden und gut lesbar? ■ Stimmt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) am Fahrzeug mit der in den Papieren überein und
ist diese gut lesbar?
■ Sind die Rückspiegel intakt und sicher befestigt?
■ Funktionieren Lenkradschloss und Tachometer?
■ Ist das Kennzeichen gut lesbar, unbeschädigt und sicher befestigt?
2. Beleuchtung und elektrische Ausrüstung
■ Sind die Leuchtengehäuse und Rückstrahler unbeschädigt?
■ Funktionieren sämtliche Leuchten und Kontroll-Leuchten?
■ Sind die Reflektoren der Scheinwerfer in Ordnung und nicht oxidiert?
■ Leuchten alle Lampen hell und gleichmäßig stark ohne zu flackern?
■ Sind die Bremslichtschalter richtig eingestellt?
■ Ist die Batterie in einem guten Zustand und ausreichend befestigt?
■ Funktioniert die Hupe?
■ Sind die elektrischen Anschlüsse fest und nicht oxidiert?
■ Sind die elektrischen Leitungen scheuerfrei verlegt und unbeschädigt?
■ Sind die in den Fahrzeugdokumenten vorgeschriebenen Zündkerzen und Zündkerzenstecker montiert?
3. Lenkung
■ Ist die Lenkung frei, leichtgängig und ohne Rastpunkte?
■ Ist der Lenker sicher befestigt und unbeschädigt?
■ Sind die Lenkergriffe fest?
4. Bremsen
■ Sind die Bauteile der Bremsanlage (Hebel, Leitungen, Schläuche, Gestänge, Beläge, Scheiben und Trommeln) in Ordnung?
■ Ist die Bremsflüssigkeit unverbraucht und stimmt der Bremsflüssigkeitsstand?
■ Ist die Bremsanlage dicht und entlüftet?
■ Sind die Bremsen freigängig?
■ Gibt es bei Hebel- und Pedalweg noch eine Wegreserve?
5. Räder und Reifen
■ Stimmt die Profiltiefe der Reifen (vorgeschriebene Mindestprofiltiefe 1,6 mm – bei Leichtkrafträdern 1,0 mm)?
■ Stimmen die Reifengröße und Reifenbezeichnung mit denen in den Fahrzeugpapieren überein – bzw. ist die Reifenpaarung
freigegeben und haben Sie einen Nachweis darüber?
■ Stimmt die vorgegebene Laufrichtung der Reifen?
■ Haben die Reifen keine Schäden, wie beispielsweise Beulen, Schnitte oder Risse?
■ Sind die Felgen unbeschädigt und die Speichen fest?
■ Sind die Radachsen befestigt und gesichert?
6. Antrieb, Fahrwerk, Rahmen und Anbauteile
■ Sind alle Schrauben fest und wenn vorgesehen gesichert?
■ Sind Kette, Ritzel und Kettenrad in einem guten Zustand?
■ Ist die Kette richtig gespannt und ausreichend geschmiert? ■ Stimmt die Laufrichtung der Kette bei Verwendung eines Kettenschlosses?
■ Ist der Kettenschutz vorhanden?
■ Sind die Federbeine und die Gabelrohre dicht?
■ Ist die Fahrstellung des Seiten- und des Hauptständers gesichert?
■ Ist der Tank richtig befestigt und unbeschädigt?
■ Sind die Kraftstoffschläuche dicht und scheuerfrei verlegt? ■ Sind Motor und Getriebe dicht?
■ Sind Verkleidung und Verkleidungsscheibe unbeschädigt und mit einem Kantenschutz versehen?
■ Ist die Sitzbank richtig befestigt?
■ Sind die Fußrasten in Ordnung?
■ Sind Züge, Gelenke, Gestänge, Schlösser und Lager geschmiert?
7. Abgas- und Geräuschverhalten
■ Ist der Auspuff dicht und richtig befestigt?
■ Ist das Motorrad merklich zu laut? Unser Tipp: Sparen Sie wertvolle Zeit. Melden Sie sich gleich online zu Ihrer nächsten Hauptuntersuchung an: www.tuev-sued.de
Neue Vorschriften für Neueinlösung im 2017
Vom 1. Januar 2017 an dürfen in Europa keine Zweiräder mehr zugelassen werden, die nicht der neuen Typgenehmigung nach EU-Vorschrift 168/2013 entsprechen.
Die EU-Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen schreibt unter anderem strengere Abgasgrenzwerte vor:
Ab Januar müssen alle neu zuzulassenden Motorräder die Abgasnorm Euro 4 erfüllen.
Gleichzeitig gelten härtere Bedingungen für die Geräuschemission.
Außerdem müssen alle Zweiräder mit einem Motorhubraum über 125 Kubikzentimeter ein ABS besitzen
Euro 4
für Motorräder: Auch Motorräder sollen sauberer werden. Deshalb müssen alle neuen Zweiräder, die ab dem 1. Januar eine Typgenehmigung erhalten, die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Darauf weist der ADAC hin. Nach Ansicht des Verkehrsclubs stellen die neuen Vorschriften für viele Hersteller eine Herausforderung dar.
Ab Januar 2016 müssen alle neuen Motorräder außerdem über ABS oder ein sogenanntes Kombi-Bremssystem verfügen. Diese Vorschrift betrifft Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimetern oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Alte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden.
© dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Tagfahrlicht beim Motorrad erlaubt?
Mit der ausstehenden Änderung der StVO (Straßenverkehrsordnung)
können Krafträder der Kategorie L 3 (Krafträder, falls sie einen Verbrennungsmotor haben,
mit mehr als 50 ccm Hubraum oder die unabhängig vom Antrieb schneller als 45 km/h fahren)
mit Tagfahrleuchten ausgerüstet werden.
Diese können tagsüber alternativ zum Abblendlicht genutzt werden.
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist allerdings Abblendlicht
einzuschalten.
Die Änderung der StVO wird voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten.
(ADAC News)
In der StVO, § 2,
Absatz 3 ist sowohl das Tempolimit als auch der Mindestabstand zu anderen Fahrzeugen im Winter klar
geregelt. Die Regelung gilt jedoch nicht exklusiv für Motorradfahrer, sondern für alle Fahrzeuge. Und genau hier ist auch ein Tempolimit genannt, sofern "ein Kraftfahrzeug während einer der in
Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt wird".
Geringes Tempo,
richtige Reifen und angemessene Kleidung
Führer des Kraftfahrzeuges - und dazu zählen auch und gerade Motorradfahrer, schließlich ist eine Winterbereifung bei Motorrädern eher selten der Fall - , die sich trotz Eis und Schnee und ohne Winterreifen auf den Straßen bewegen, müssen ein Tempolimit von 50 km/h einhalten.
Bei dieser Geschwindigkeit sollte zudem der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens 25 Meter betragen.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll die Sicherheit auf winterlichen Straßen gewährleisten.
Wie gesagt: Das Tempolimit gilt jedoch nur dann, wenn der Fahrer keine Winterreifen benutzt. Dabei spielt die Wahl des richtigen Reifens im Winter eine entscheidende Rolle. Seit 2017 sind Motorradfahrer zwar nicht mehr an die situative Winterreifenpflicht gebunden, dennoch ist es sinnvoll, im Winter spezielle Winterreifen zu nutzen. Denn schon ab Temperaturen von vier bis fünf Grad kann eine Fahrt mit Sommerreifen gefährlich werden.
Die Winterreifen haben ein winterangepasstes Profil und bieten mehr Grip, auch bei Schnee. Doch nicht alle Winterreifen sind gleich. Die effektivsten Reifen sind die mit einer weichen Gummimischung, da sie bei niedrigen Temperaturen einen besseren Halt bieten. Zusätzlich zur Wahl der richtigen Reifen ist es auch wichtig, sich selbst vor den Elementen zu schützen. Denn niedrige Temperaturen können das Reaktionsvermögen beeinträchtigen. Ausstattungen wie Griffheizungen, Winterhandschuhe und wärmende Reflexstreifen an der Kleidung tragen zudem für mehr Fahrkomfort bei.
Quelle : EFAHRER.com