Übersetzung der Club Side Bike fr Statuten

 

Statuten der Vereinigung "CLUB SIDE-BIKE"

 

wurde am 15.10.2011 in außerordentliche GV geändert

 

 

 

Artikel 1: Schöpfung

 

Es wird zwischen den Mitglieder der vorliegenden Statuten eine Vereinigung gegründet, die dem Gesetz vom 1. Juli 1901 und dem Dekret vom 16. August 1901, mit Titel "Club-Side Bike"

 

 

 

Artikel 2: Zweck

 

Dieser Verein zielt darauf ab,

 

Besitzer von Fahrzeugen der Marke SIDE-BIKE, zum Austausch, kulturelle und touristische Aktivitäten und die Organisation von Veranstaltungen zusammen zu führen.

 

Der "Side-Bike Club" über die Website

 

"http://club-sidebike.forumactif.org",

 

ist ein Raum von Geselligkeit, die Biker oder Sympathisanten zusammenbringt,

 

einschließlich Organisation von Gruppenreisen und lokale Veranstaltungen, um das Motorradfahren während dieser Zeit auszuüben, von technischer Beratung zu profitieren und materielle oder finanzielle Vorteile von Partnern zu provitieren.

 

Die Mitglieder des Vereins "Club Side-Bike" treffen sich regelmäßig oder tauschen Sie sich über die Ressourcen im Internet aus.

 

 

 

Artikel 2/2: Sonderfall "Sympathisant"

 

Mitglieder, die nicht (oder nicht mehr) ein Fahrzeug der Marke "Side-Bike" haben, können beitreten oder bleiben Clubmitglieder. Der Beitrag entspricht dem Betrag andere Mitglieder.

 

Diese Mitglieder haben das Recht bei Generalversammlungen ohne Stimmrecht dabei zu sein

 

Fall an den Vorstand.

 

Auf der anderen Seite, wenn eines der Mitglieder des Board of Directors eine Maschine der Marke "Side-Bike" nicht mehr in seinem Besitz ist könnte er, wenn er möchte, seine Amtszeit im Rat beenden of Directors.

 

 

 

Artikel 3: Hauptsitz

 

Der Hauptsitz befindet sich in Ronchin (59790) - 74 rue Anatole Frankreich.

 

Es kann durch einfache Entscheidung des Rates übertragen werden of Directors.

 

 

 

Artikel 4: Zusammensetzung

 

Der Verein besteht aus Ehrenmitgliedern, Mitgliedern Anhänger und Wohltäter.

 

- Ehrenmitglieder für die von ihnen erbrachten Dienstleistungen für den Verein. Sie haben das Recht, an der Versammlung teilzunehmen allgemein mit beratender Stimme.

 

- Die Mitglieder sind natürliche Personen oder Moral. Sie zahlen den jährlichen Festbetrag vom Vorstand. Sie sind Mitglieder der Versammlung allgemein mit beratender Stimme.

 

- Die Wohltäter sind diejenigen, die den Jahresbetrag bezahlen, den von der Verwaltungsrat. Sie haben das Recht, an der Versammlung teilzunehmen allgemein mit beratender Stimme.

 

 

 

Artikel 5: Zulassung

 

Um dem Verein beizutreten, müssen Sie die Antragesteller vom Rat genehmigt werden,

 

die einmal im Monat sich beraten per Telefon, E-Mail oder Internet. Neue Mitglieder müssen ihre Beiträge für ein ganzes Jahr bezahlen.

 

 

 

Artikel 6: Dauer

 

Die Dauer des Vereins ist unbegrenzt.

 

Artikel 7: Strahlung

 

Die Mitgliedschaft geht verloren durch:

 

a) der Rücktritt.

 

b) Stornierung durch den Vorstand für Nichtzahlung des Beitrages

 

    oder aus schwerwiegenden Gründen die betroffene Person wurde vorab per Einschreiben eingeladen,

 

    sich mit dem Vorstand auszutauschen, um über die in behaltenen Elemente gegen ihn benachrichtigt

 

    zu werden.

 

c) der Tod.

 

 

 

Artikel 7/2: Haftung der Mitglieder

 

Kein Mitglied des Vereins ist persönlich verantwortlich für eingegangene Verpflichtungen.

 

Nur das Erbe des Vereins erfüllt seine Verpflichtungen.

 

 

 

Artikel 8: Ressourcen

 

Die Ressourcen des Vereins umfassen:

 

a) die Höhe der Beiträge, Spenden.

 

(b) Subventionen von Staat, Regionen, Departements und Gemeinden.

 

(c) die materiellen oder finanziellen Vorteile der Partner.

 

(d) andere Ressourcen oder Subventionen, die nicht entgegenstehen zu den geltenden Gesetzen.

 

 

 

Artikel 9: Verwaltungsrat

 

Der Verein wird von einem auf 12 Mitglieder beschränkten Vorstand geleitet.

 

Jedes Mitglied wird für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt, wird aber sein Jahr zur Wahl das Dritte sein, anlässlich der die Hauptversammlung.

 

Mitglieder können wiedergewählt werden

 

Begrenzung der Dauer.

 

Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand aus

 

bestehend aus:

 

- ein Präsident

 

- ein Vizepräsident

 

- eine Sekretärin und, falls erforderlich, eine stellvertretende Sekretärin.

 

- ein Schatzmeister und, falls erforderlich, ein Schatzmeister.

 

Diese Mitglieder werden auch für 3 Jahre gewählt und das Amt wird sein auch erneuert durch Drittel.

 

In den ersten Jahren wird die Erneuerung des Vorstandes wie folgt:

 

2012: Ersatz des Sekretärs und des stellvertretenden Schatzmeisters

 

2013: Ersatz von Schatzmeister und Vizepräsident

 

2014: Ersetzung des Präsidenten und des stellvertretenden Sekretärs

 

Dann werden die Ersetzungen in der gleichen Reihenfolge sein, bis zur Beendigung der dreijährigen Amtszeit.

 

Im Falle einer freien Stelle im  Vorstand, wenn es für die Ersetzung notwendig ist, seiner Mitglieder.

 

Es wird zu ihrem endgültigen Austausch während der Montage fortgefahren General.

 

Die Befugnisse der so gewählten Mitglieder enden zu dem Zeitpunkt sollte normalerweise die Laufzeit der ersetzten Mitglieder auslaufen.

 

 

 

Artikel 10: Befugnisse des Verwaltungsrats

 

Der Verwaltungsrat ist am stärksten vertreten innerhalb der Grenzen des Zwecks des Vereins und innerhalb Beschlüsse der  Hauptversammlung.

 

Er kann Handlungen oder Operationen genehmigen, die dies nicht zulassen Statutarisch im Zuständigkeitsbereich der Hauptversammlung gewöhnlich oder außergewöhnlich.

 

Er entscheidet über die Zulassung von Vereinsmitgliedern und verleiht die möglichen Titel der Ehrenmitglieder und Gönnern.

 

Es entscheidet auch über den Ausschluss von Mitgliedern.

 

Er kontrolliert die Geschäftsführung der Vorstandsmitglieder, die ihm etwas schulden

 

berichtet über seine Aktivitäten bei seinen Treffen.

 

Es autorisiert die Eröffnung aller Bankkonten, Schecks und bittet um alle Subventionen.

 

Keine Manifestation, die von nah oder fern die Verbindung eingeht

 

"Club Side-Bike", oder mit seinem Namen, kann nicht ausführender Verein sein ohne vorherige Zustimmung des Vorstandes.

 

Er kann alle oder einen Teil seiner Aufgaben an den Vorstand delegieren.

 

Die Mandate des Verwaltungsrats sind frei.

 

Die durch die Erfüllung verursachten Kosten und Auslagen für ihr Mandat kann mit beigelegten Belege  zurück erstattet werden.

 

Der Finanzbericht muss die Rückzahlungen der Dienstreise-, Reise- oder Repräsentationskosten der

 

Direktoren ausweisen.

 

 

 

Artikel 11: Vorstandssitzung

 

Der Vorstand tagt mindestens einmal jährlich am einberufen vom Präsidenten oder auf Antrag eines Viertels der Mitglieder.

 

Entscheidungen werden mit der Mehrheit der Stimmen getroffen; im Falle von

 

Gleicher Anteil, die Stimme des Präsidenten ist vorherrschend.

 

Jedes Vorstandsmitglied, das ohne Entschuldigung bei drei aufeinander folgenden Treffen nicht teilgenommen hat, kann abgesetzt werden.

 

 

 

Artikel 12: Ordentliche Generalversammlung

 

Die ordentliche Mitgliederversammlung umfasst alle Mitglieder des Vereins.

 

Kann einer aus irgendeinem Grund nicht teilnehmen, sie sind verbunden mit Ausnahme der in Artikel 2/2 aufgeführten Sonderfälle.

 

Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich zusammen und genehmigen zukunftorientiertes Clubmanagement, bestimmen über die Höhe der Beiträge und wählen die Mitglieder des Vorstandes.

 

Mindestens einen Monat vor dem festgelegten Versammlunsdatum haben die Mitglieder durch das Sekretariat eine Einladung mittels individuelle E-Mails mit Empfangsbestätigung oder eine Anzeige auf der Website des Vereins bekommen.

 

Die Tagesordnung ist auf den Einberufungen angegeben.

 

Der Präsident, unterstützt von den Mitgliedern des Verwaltungsrates,leitet die Versammlung und hat die Pflicht die moralische Situation der Verein aufdecken.

 

Der Schatzmeister berichtet über sein Management und legt die Bilanz zur Genehmigung der Vollversammlung vor.

 

Nach der Erledigung der Tagesordnung, werden die Vorstandsmitglieder durch geheime Abstimmung ernennt.

 

Auf der Hauptversammlung, nur die Tagesordnungspunkte mit Ausnahme von "Fragen" Vielfalt.

 

Jede Entscheidung über ein Thema, das nicht auf der Tagesordnung steht wäre voidable.

 

Aufgrund der geographischen Verschiedenheit der Mitglieder des Verein "Club Side-Bike" wird kein Quorum benötigt.

 

Allerdings kann jedes Mitglied das über eine Frage sprechen möchte das auf der Tagesordnung steht, aber nicht am Tag der die Mitgliederversammlung anwesend sein kann, dies per Post an das Clubsekretariat tun.

 

Die Anzahl der Stimmen jedes Mitglieds (standardmäßig jeder hat eine Stimme) kann nicht

 

Überschreiben werden. Sie drei (3), wenn die Garantie von zwei (2) anderen erteilt wird

 

abwesende Mitglieder.

 

Diese Befugnisse müssen dem Minister der Europäischen Union im Voraus mitgeteilt werden

 

Club.

 

Abstimmungen per Briefwahl können akzeptiert werden.

 

 

 

Artikel 13: Außerordentliche Generalversammlung

 

Bei Bedarf oder auf Wunsch von halber plus eins von registrierte Mitglieder kann der Präsident ein ausserordentliches Treffen einberufen, gemäß den Vorbehalten in Artikelin 12.

 

Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, außerordentliche Hauptversammlung durch die Ressourcen Internet, die Modalitäten werden im Voraus für die Mitglieder festgelegt, durch zu führen.

 

 

 

Artikel 14: Geschäftsordnung

 

Eine Geschäftsordnung kann vom Rat festgelegt werden

 

Verwaltungsrat, der es dann durch die Sitzung genehmigt..

 

Mit dieser Verordnung sollen die verschiedenen Punkte festgelegt werden, die in der Verordnung nicht vorgesehen sind die Statuten, insbesondere diejenigen, die für die Verwaltung attraktiv sind

 

interne des Vereins.

 

 

 

Artikel 15: Versicherung

 

Jedes Mitglied des Vereins "Club Side-Bike" bestätigt, dass es die Vereinsstatuten zur Kenntnis genommen hat, und verpflichtet sich alle Versicherungen die notwendig sind, um sein Fahrzeug zu fahren und zu mögliche Personenbeförderung (en) zu besitzen.

 

Im Falle eines Unfalls ist die Verantwortung des Vereins "Club Side-Bike "  in keiner Weise haftbar.

 

Der Verein kann sich jedoch versichern für die möglichen Unfälle seiner Mitglieder während

 

der Organisation von Veranstaltungen.

 

 

 

Artikel 16: Auflösung

 

Im Falle der Auflösung muss mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmenberechtigten Mitglieder, ani der Hauptversammlung anwesend sein, eine oder mehrere Liquidatoren werden von ihnen ernannt, und die Vermögenswerte, falls vorhanden, sind gemäß Artikel 9 des Gesetzes vom 1. Juli 1901 und

 

das Dekret vom 16. August 1901.

 

 

 

Für den Verein "Club Side-Bike"

 

Der Präsident: Ulrich Vanacker

 

Der Vizepräsident: Thierry Grenet

 

Der Sekretär: Pascal Desbrosses

 

Der Schatzmeister: Richard Chapuis

 

 

 

Statuten einstimmig von den Gründungsmitgliedern angenommen am

 

Sonntag, 7. November 2010.